Industrielle Gemeinschafts­forschung (IGF)

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Innovationen und Technologiegewinn für Unternehmen

Ein oder mehrere Unternehmen, insbesondere KMU, entwickeln gemeinsam mit einer Forschungseinrichtung eine Projektidee, um beispielsweise eine neue Technologie zu erforschen oder ein branchenspezifisches oder -übergreifendes Problem zu lösen.

Zur Projektsteuerung muss einProjekt begleitender Ausschuss (PA) mit mehreren Anwenderfirmen zusammengestellt werden.

Der Projektantrag wird über die EFB bei der Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsgemeinschaften (AiF) eingereicht. Für IGF-Projekte gibt es Fördermittel aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK).

Aktives Mitwirken und Zugang für Unternehmen

Ergebnisse aus der IGF sind für alle interessierten deutschen Unternehmen zugänglich. Unternehmen können mitwirken und haben einen Nutzen, indem sie im Projekt begleitenden Ausschuss des Forschungsvorhabens mitarbeiten, die Forschungsrichtung mitbestimmen und für die Praxisrelevanz der Ergebnisse sorgen.

Experten-Netzwerk aufbauen

Von unschätzbarem Wert sind die zahlreichen Kontakte zu Spezialisten, Unternehmern und Ingenieurwissenschaftlern entlang der Wertschöpfungskette. Aus der Zusammenarbeit entstehen persönliche Innovationsnetzwerke. Neue Projektideen und Anwendungsstandards können entwickelt,  intensiv diskutiert und gemeinsam in die Umsetzung gebracht werden.

Nachwuchskräfte gewinnen

In der Regel ergibt sich die Gelegenheit, die Projektbearbeiter im Anschluss als hoch qualifizierte Mitarbeiter für das eigene Unternehmen zu gewinnen. Häufig sind es junge Nachwuchsingenieure, die im Rahmen der Forschungsprojekte ihre Abschlussarbeiten anfertigen und bereits über das firmenspezifische Know-how verfügen.


Projektanträge einreichen

Forschungseinrichtungen und Unternehmen können im Rahmen der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) über die EFB Projekte gemeinsam beantragen. Formale Antragsteller sind die Forschungseinrichtungen. Neuartigkeit, Innovationswert, Wirtschaftlichkeit und Anwendernutzen der Projekte stehen im Vordergrund.

Grundsätzlich versteht das BMWK die IGF als ein durch die Industrie getragenes Programm, in dem insbesondere die KMU die Projekte mitinitiieren, im Projektbegleitenden Ausschuss (PA) steuern und den Anwendernutzen einfordern. Alle mitwirkenden Unternehmen sollen sich durch Vorhaben bezogene Eigenleistungen (vAW) am Projekt beteiligen..

Für die Einreichung der IGF-Projektanträge gelten die Vorschriften der AiF, insbesondere der IGF-Leitfaden (https://www.aif.de/innovationsfoerderung/igf-industrielle-gemeinschaftsforschung/igf-richtlinie.html, https://www.aif.de/index.php?id=79 ). Eingereichte Anträge werden hinsichtlich der fachlichen Einordnung sowie der IGF-Kriterien bewertet.


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